Unterstützung von Schülern und Schülerinnen

Schulbegleitung

Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter des Atlas-Bildungs-Centers e.V. betreuen Kinder- und Jugendliche mit geistigen, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen. Die Maßnahme verläuft nach der allgemeinen Eingliederungshilfe gem. §35a SGB VIII sowie §122 i.V.m. §75 SGB IX. Die Hilfe richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler, welche unter anderem Defizite in den Bereichen Sozialverhalten, Kommunikation und Konzentration aufweisen.

Die Begleitung unterstützt die Teilhabe am schulischen Lebens- und Lernumfeld, sodass diesen Kinder und Jugendlichen möglichst selbständig bewältigen. Die Schulbegleiter und Schulbegleiterinnen des Atlas-Bildungs-Centers e.V. arbeiten bedarfsgerecht und bedürfnisorientiert, um eine individuelle Unterstützung zu gewährleisten. Im inklusiven Unterricht gilt es, den Bildungsansprüchen aller Kinder gerecht zu werden. Das Lernen innerhalb der Klassengemeinschaft ermöglicht den Schülern und Schülerinnen inklusive Lernerfahrungen und -erfolge, welche ihnen ohne die Unterstützung einer Schulbegleitung verwehrt werden würden.

Als Leitlinie gilt die Partizipation und der Schutz der Grundbedürfnisse der Heranwachsenden zur Förderung der Eigenständigkeit.

Schulbegleiter, Schul-Assistenz, Integrationshelfer und Inklusionshelfer

Kinder und Jugendliche mit so genanntem sonderpädgogischen Förderbedarf, d. h. mit vorliegender oder drohender seelischer, geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung, können für den Schulbesuch an Schulen individuelle Hilfen und Unterstützung in Form von Schulbegleiter*innen oder Integrationshelfer*innen erhalten. Es handelt sich dabei um Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe, die beim örtlichen Sozialhilfeträger beantragt werden.

Für viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ermöglicht erst die Schulbegleitung den Besuch einer allgemeinen Schule und somit einen Schritt in Richtung Inklusion. Die Schulbegleitung ist dabei eine Maßnahme der Eingliederungshilfe bzw. der Kinder- und Jugendhilfe und ergänzt die sachlichen und personellen Ressourcen der Schule.

Unsere Helfer sind darauf spezialisiert, die individuellen Bedürfnisse jedes Kindes zu verstehen und maßgeschneiderte Unterstützung zu bieten. Ob es um das Verstehen von Unterrichtsinhalten, die Bewältigung des Alltags oder die Förderung sozialer Fähigkeiten geht – wir stehen an der Seite Ihres Kindes.

Wir legen großen Wert auf die enge Zusammenarbeit mit Lehrern, Eltern und anderen Fachleuten. Regelmäßige Kommunikation ermöglicht es uns, die Fortschritte zu überwachen und gemeinsam an individuellen Lernzielen zu arbeiten.

Wir setzen uns für die Schaffung einer inklusiven Lernumgebung ein, in der sich jedes Kind akzeptiert und unterstützt fühlt. Durch die Zusammenarbeit mit Lehrern und anderen Fachkräften tragen unsere Helfer dazu bei, eine positive und förderliche Schulatmosphäre zu schaffen.

Wenn Sie nach einer verlässlichen und einfühlsamen Unterstützung für Ihr Kind suchen, sind Sie bei uns genau richtig. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen oder um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

Gemeinsam gestalten wir eine Bildungserfahrung, die auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Kindes zugeschnitten ist!

Aufgaben der Schulbegleiter und Schulbegleiterinnen

  • Begleitung & Unterstützung bei allen während des Unterrichts anfallenden Tätigkeiten
  • Steigerung der Aufmerksamkeitsfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit und Aufnahmefähigkeit
  • Verbesserung des Lerntempos, Strukturierung und Organisation der notwendigen Arbeitsschritte, Optimierung des Arbeitsverhaltens
  • Stärkung eines positiven Sozialverhaltens, der Sozialkontakte & der Selbstkontrolle
  • Verständnissicherung bei Aufgaben & Anforderung
  • Veränderung von Arbeitsaufgaben in Absprache mit Lehrkräften
  • Stärkung der aktiven Teilnahme am Unterricht
  • Unterstützung bei Aufgabenstellungen (Vermittler zwischen Aufgabenstellung und Kind/ Jugendlichem)
  • Unterstützung beim Umgang mit Hilfsmitteln und Arbeitsmaterialien
  • Förderung eines positiven Umgangs mit Aggressionen, Anleitung zur Deeskalation
  • Bewältigung von Ängsten & Vermeidung von Angstsituationen
  • Hilfestellung in der Kommunikation/ im Kontakt mit Lehrkräften & MitschülerInnen
  • Hilfe bei zeitlicher & räumlicher Orientierung
  • Stärkung sozialer Kompetenzen, Vermittlung sozialer Regeln, Einüben von geeigneten Konfliktbewältigungsstrategien
  • Unterstützung eines zuverlässigen Tagesablaufs
  • Leichte pflegerische Tätigkeiten (z.B. Begleitung beim Toilettengang, Hilfe beim Waschen, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Hilfe beim Wechsel der Kleidung)
  • Ermöglichung von Erholungszeiten/ Auszeiten
  • Unterstützung bei Stressbewältigung bzw. Vermeidung von Stresssituationen

Wer stellt den Antrag auf Integrationshilfe?

Den Antrag stellen die Personensorgeberechtigten an das örtliche Jugendamt. Die Beratung im Vorfeld mit Schule und Träger ist sinnvoll.

Wie wird der Antrag gestellt?

Der Antrag kann mit einem formlosen Schreiben gestellt werden mit den Inhalten:

  • Daten der Personensorgeberechtigten sowie der Schule,
  • Behinderungsform/Behinderungsart, die geltend gemacht werden soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bescheid des Schulamtes über den sonderpädagogischen Förderbedarf/Ort,
  • fachliche Stellungnahme der Schule/Träger,
  • alle vorliegenden ärztlichen und gutachterlichen Stellungnahmen zum Bedarf und Einsatz eines Schulbegleiters.

Das Sozial- bzw. Jugendamt fordert die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen durch ein fachärztliches oder amtsärztliches Gutachten ein und fordert eine Schweigepflichtentbindung durch die Erziehungsberechtigten/ Eltern.

Bewilligung oder Ablehnung des Antrages

Die Mitteilung über die Bewilligung des Antrages auf Eingliederungshilfe erfolgt durch einen förmlichen Bescheid an die Eltern. Eine Kopie der Bewilligung erhalten die zuständige Schule sowie der Leistungserbringer. Bei notwendiger Verlängerung ist rechtzeitig ein Verlängerungsantrag zu stellen.
Bei Ablehnung besteht ein Widerspruchsrecht der Eltern.

Weitere Angebote zur Jugendhilfe

Ambulante Hilfe zur Erziehung

Mit unseren ambulanten Leistungen im Bereich der Familienhilfe sowie der pädagogischen Beratung stehen wir Jugendlichen und deren Familien unterstützend zur Seite...

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Stationäre Jugenhilfe

In den Trainingswohnungen wird es Jugendlichen und jungen Erwachsenen ermöglicht, selbständig ihr Leben zu bewerkstelligen und einen eigenen Haushalt zu führen. Dazu zählt neben der Organisation einer Alltagsstruktur, ...

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Kita-Assistenz

Die Kita-Assistenz ist eine individuelle heilpädagogische Leistung der Frühförderung und unterstützt Kinder, die aufgrund ihrer körperlichen, seelischen, geistigen oder sozialen Fähigkeiten in besonderer Art und Weise...

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Soziale Gruppenarbeit

Gemäß § 29 SGB VIII ist die Soziale Gruppenarbeit eine Leistung der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (§ 27 ff., SGB VIII). Sie richtet sich an Kinder und Jugendliche, die Unterstützung bei der Überwindung von...

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IGH-Pool-Projekt

Seit dem Schuljahr 2021/2022 ist das Atlas-Bildungs-Center e.V. Teil des IGH-Pool-Projekts der Stadt Duisburg. Leistungsberechtigte Schüler und Schülerinnen erhalten Unterstützung von Integrationskräften, welche im Pool...

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Präventives Infrastrukturprojekt

Im Schuljahr 2023/2024 startete das Pilot-Projekt des präventiven Infrastrukturprojekts der Stadt Duisburg. Das Präventive Infrastrukturprojekt löste an einer Schule in Duisburg das Vorgänger-Modell des IGH-Pool-Projekts ab...

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Ansprechpartner Essen

Frau Chiara Abt
Tel.: 0201 843 828 25
E-Mail: c.abt@atlasbildungscenter.de

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Ansprechpartner Essen

Frau Gülizar Yalcin M. A.
Tel.: 0201 729 961 84
E-Mail: g.yalcin@atlasbildungscenter.de

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Ansprechpartner Mülheim an der Ruhr

Herr Steven Tonski
Tel.: 0208 385 704 23
E-Mail: s.tonski@atlasbildungscenter.de

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Ansprechpartner Duisburg

Frau Lisa Gerritzen
Tel.: 0203 306 271 0
E-Mail: l.gerritzen@atlasbildungscenter.de

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Ansprechpartner Duisburg

Frau Büsra Tan
Tel.: 0203 306 271 0
E-Mail:
duisburg@atlasbildungscenter.de

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Standorte

Essen Hauptverwaltung (Theaterplatz 3, 45127 Essen)
Mülheim an der Ruhr (Friedrich-Str. 50a, 45468 Mülheim an der Ruhr)
Duisburg (Bismarckstr. 142a, 47057 Duisburg)